Begleitung durch das Pfarramt
In der Regel meldet das entsprechende Bestattungsinstitut nach Rücksprache mit den Hinterbliebenen in unserem Gemeindebüro eine Bestattung an, wenn der Verstorbene der evangelischen Kirche angehörte und seinen Wohnsitz im Einzugsgebiet unserer Gemeinde hatte.
Daraufhin meldet sich das Pfarramt so schnell wie möglich bei den Hinterbliebenen und trifft Verabredungen zu einem Beerdigungsgespräch, für das das Angebot eines Hausbesuchs gemacht wird.
In dem Gespräch geht es darum, den Trauernden Gelegenheit zu geben, sich über das gemeinsame Leben mit dem Verstorbenen und dessen Tod auszusprechen. Vor einem Außenstehenden noch einmal in Worte zu fassen, was das gemeinsame Leben geprägt und bewegt hat, hat eine heilsame und klärende Wirkung für die Betroffenen und die Vertreter des Pfarramtes können sich ihrerseits einfühlen in das Leben des Verstorbenen und die Gefühle der Trauernden, was ihnen eine wichtige Hilfe für die Traueransprache ist. Es werden bei dem Gespräch auch genaue Absprachen für die Trauerfeier getroffen, Musikwünsche geklärt, evtl. besondere Bibeltexte besprochen, die im Leben des Verstorbenen eine Bedeutung hatten, z.B. sein Tauf -oder Trauspruch.
In der Trauerfeier, die meist in der Kapelle oder der Trauerhalle des Friedhofs stattfindet, wird der Verstorbene dann verabschiedet. Sein unverwechselbares Leben erhält in der Ansprache eine Würdigung. Gelungenes, aber auch nicht zu Ende Gebrachtes darf hier benannt werden. In der Feier wird deutlich, dass wir Menschen in unserem Leben nicht alles in der Hand haben, dass wir Unfertiges vertrauensvoll in die Hände Gottes legen dürfen und dass wir als Christen getragen sind von der Hoffnung der Auferstehung nach dem Tod.
Bei einer Erdbestattung folgt nun die Beisetzung ins Grab, die von den Vertretern des Pfarramtes mit Gebet und Segenszuspruch begleitet wird. Bei einer Sargfeier mit anschließender Verbrennung bleibt der Sarg entweder in der Feierhalle zurück oder er wird vor den Augen der Trauergemeinde heraus getragen und abgefahren.
Ungefähr 4 Wochen nach der Sargfeier wird dann die Urne bestattet. Dazu ist es von Seiten der Angehörigen möglich, noch einmal die Vertreter des Pfarramtes zu bitten, die Zeremonie zu begleiten.
Es ist auch möglich nur eine Urnenfeier in der Friedhofskapelle abzuhalten, wenn der Verstorbene bereits eingeäschert wurde. Dann wird zu diesem Anlass die Trauerrede gehalten und die Urne anschließend begraben.
Auch in der Zeit nach der Trauerfeier bleiben die Vertreter des Pfarramtes Ansprechpartner für die Sorgen und Nöte der Trauernden. Klage, Verzweiflung, Wut und auch Schuldgefühle finden ein offenes Ohr. Trauer ist ein langwieriger Prozess, der durchlaufen werden muss, um sich wieder dem Leben zuwenden zu können und es ist gut, wenn Menschen auf diesem schwierigen Weg nicht allein gelassen sind, sondern einen vertrauensvollen Menschen als Ansprechpartner zur Seite haben. Dazu fühlen wir uns vom Pfarramt unserer Gemeinde berufen und verpflichtet.