KINDER sind unsere Zukunft – so heißt es –
dabei haben wir wohl vergessen,
dass sie heute schon da sind!
Seit 1990 begleitet die Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde im TREFPUNKT, Hinter den Gärten Kinder im Falkenhagener Feld durch ihr Grundschulalter, indem wir ihnen altersgerechte Freizeitangebote machen, welche nicht ausschließlich „Spielen und Beschäftigen“ beinhalten, sondern durch viele spezifische Angebote den Kindern im Laufe der Zeit/Jahre ermöglichen, zu Persönlichkeiten heranzureifen und somit zu „zu unserer Zukunft zu werden“.
Von 1997 bis Juni 2013 hat uns das Bezirksamt Spandau über die „Förderung Freier Träger“ unterstützt. Für uns „aus heiterem Himmel“ wurde beschlossen, die Förderung mit dem Schuljahresbeginn 2013/14 einzustellen, weil ab diesem Zeitpunkt „jedes Grundschulkind das Recht auf einen Hortplatz hat“. Rechtlich/ politisch zwar richtig – in seiner Konsequenz aber sehr bedenklich:
Nicht alle Eltern brauchen/wollen für ihr Kind einen Hortplatz.
Die Hortbetreuung (Modul 1) endet um 16:00 Uhr!
Für Fünft- und Sechstklässler ist KEINE Ferienbetreuung vorgesehen!
Jedes Kind hat ein Recht auf Freizeit – Hort ist KEINE selbstbestimmte Freizeit!
Wir, die Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde haben uns ganz bewusst dazu entschieden, den sozialdiakonischen Aspekt unserer Arbeit in den Vordergrund zu rücken. Durch Projekte wie LAIB und SEELE, das CAFÈ, das Mehrgenerationenhaus mit Miet- und Schuldnerberatungsangeboten, diverse Kleider-, Spielzeug- und Bücherbörsen, kostenlosen Konzerten etc. stellen wir dies tagtäglich unter Beweis.
Ein Aushängeschild unserer sozialdiakonischen Arbeit war und ist seit 1990
die Kinderfreizeiteinrichtung TREFFPUNKT, Hinter den Gärten.
Die finanzielle Absicherung ist nun ganz aktuell in der 2. Jahreshälfte 2013 grundlegend gefährdet. Darum bitten wir ALLE zum Erhalt der Einrichtung beizutragen.
Gemeinsam für den TREFFPUNKT
Spendenaktion 2013
Paul-Gerhardt-Gemeinde
Konto-Nr. 47 35 388
Bank: Ev. Darlehensgenossenschaft eG
BLZ: 210 602 37
Helfen Sie uns, denn auch jedes Kind im Falkenhagener Feld „hat das Recht, dass seine Grundbedürfnisse erfüllt werden und dass es ohne Not aufwachsen kann.“ (UN-Kinderrechtskonvention)