Umgemeindung

Grundsätzlich gehört jedes Mitglied der evangelischen Kirche zu seiner Gemeinde am Wohnort. Auf Antrag können Sie sich jedoch auch in einer anderen Gemeinde anmelden. Ein Grund hierfür könnte z.B. ein Umzug sein.

Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich – mit einer kurzen Begründung – an unsere Gemeinde, wir werden ihn schnellstens prüfen und Sie umgehend benachrichtigen. Für Rückfragen steht Ihnen das Pfarramt jederzeit gern zur Verfügung.