Verordnung über Basismaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung – BaSchMV)

Ab 01.04.2022 hat der Senat von Berlin die Verordnung über Basismaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung – BaSchMV) beschlossen.
Diese Maßnahmen werden von der Gemeinde übernommen. Es gilt jedoch folgende Ausnahme:

Zum eigenen Schutz und zum Schutz aller anderen Personen hält es die Gemeindeleitung für dringend erforderlich, die Maskenpflicht in allen Innenräumen der Gemeinde und im Schwedenhaus beizubehalten. Das heißt: beim Betreten der Räume im Gemeindezentrum, CAFÉ und im Schwedenhaus herrscht Maskenpflicht (ausschl. FFP2 Masken). Am Platz darf die Maske abgenommen werden, ebenso bei sportlichen Aktivitäten. Personen, die diese Vorschrift nicht einhalten, haben keinen Zutritt.

Wir bitten für diese Maßnahme in ihrem eigenen Interesse um Verständnis.